Deponie Typ B Bergacher: Annahme von Schlämmen und Abfällen aus Süsswasserbohrungen ab 1. Januar 2025
Die Bewilligung zur Annahme von Schlämmen und Abfällen aus Süsswasserbohrungen (LVA-Code 01 05 04) läuft per 31.12.2024 ab.
Deswegen können Schlämme und Abfälle aus Süsswasserbohrungen (LVA-Code 01 05 04) bei der Deponie Typ B Bergacher ab 1. Januar 2025 in dieser Form nicht mehr abgelagert werden.
Gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen Schlämme in geeigneten Anlagen aufbereitet werden.
Auf unserer Website verwenden wir Cookies und Anwendungen von Drittanbietern, um einen optimalen Online-Service zu gewährleisten. Um Ihre Privatsphäre zu schützen können Sie diese Anwendungen hier kontrollieren und verwalten.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.