Deponie Typ B Bergacher: Annahme von Schlämmen und Abfällen aus Süsswasserbohrungen ab 1. Januar 2025

Die Bewilligung zur Annahme von Schlämmen und Abfällen aus Süsswasserbohrungen (LVA-Code 01 05 04) läuft per 31.12.2024 ab.

Deswegen können Schlämme und Abfälle aus Süsswasserbohrungen (LVA-Code 01 05 04) bei der Deponie Typ B Bergacher ab 1. Januar 2025 in dieser Form nicht mehr abgelagert werden.

Gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen Schlämme in geeigneten Anlagen aufbereitet werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.